Nach einem Todesfall müssen viele Dinge und Formalitäten organisiert werden.
Der Tod eines nahe stehenden Menschen bedeutet Verlust und ist mit Trauer und Schmerz verbunden. Er zerreißt das komplizierte Geflecht von Rollen, Funktionen und Beziehungsstrukturen und verändert tiefgreifend das seelische Gleichgewicht von Familien, Partnerschaften aber auch das eines jeden Einzelnen. Dennoch stehen jetzt wichtige, organisatorische Dinge an.
Nach einem Todesfall muss organisiert werden:
- Todesbescheinigung vom Arzt bzw. Leichenschauschein besorgen
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
- Bestellung von Kränzen, Blumenschmuck und Handsträußen
- Trauerbriefe und Danksagungen bestellen
- Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
- dem Pfarrer oder einem Redner Kenntnis geben
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
Im Todesfall ist es unbedingt erforderlich, die folgenden Unterlagen beizubringen:
- Todesbescheinigung vom Arzt bzw. Leichenschauschein
- Personalausweis des Verstorbenen
- bei Ledigen die Geburtsurkunde
- bei Verheirateten ein Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
- bei Geschiedenen ein Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
- bei Verwitweten ein Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Rentenausweis
Diese Schritte sind den Angehörigen vorbehalten:
- Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
- Adressen für Anschriften für Trauerbriefe zusammenstellen
- Trauerkleidung kaufen
- Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Wohnung kündigen, Telefon und Zeitungen abbestellen
- Daueraufträge, Fälligkeit von Terminzahlungen bei Banken/Sparkassen ändern
- Regulierung der Heizungsanlage
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters
Die genannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.
Hinzu kommen gegebenenfalls:
ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
ggf. Versicherungsunterlagen
Die obige Aufzählung kann selbstverständlich nicht vollständig sein. Wir helfen Ihnen aber gern bei allen auftretenden Fragen.